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Datenschutzauskunft-Zentrale Abzocke

Mit der DSGVO kommen nun auch schon die ersten Abzocker wieder ins Spiel

Neustens sind amtlich anmutende Schreiben per Fax unterwegs die einem glauben machen sollen das Sie aus der EU-DSGVO verplichtet sind diese Angaben abzugeben! Jedoch gehen Sie durch Ihre Unterschrift einen kostenplichtigen Vertrag mit dem Untertnehem ein!

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Rückverfolgung von dynamischen IP-Adressen Teile des Telekommunikationsgesetzes verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass bedeutende Teile des deutschen Telekommunikationsgesetzes (TKG) verfassungswidrig sind. Es geht konkret um die Herausgabe von PIN-Codes an Behörden und um die Rückverfolgung von dynamischen IP-Adressen.

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Kritische Zero-Day-Schwachstelle im Internet Explorer

Kritische Zero-Day-Schwachstelle im Internet Explorer

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) weist Internetnutzer auf eine bisher unbekannte, kritische Schwachstelle im Browser Microsoft Internet Explorer hin. Betroffen sind IT-Systeme, die den Internet Explorer in den Versionen 6, 7, 8 oder 9 unter den Betriebssystemen Microsoft Windows XP, Microsoft Windows Vista oder Microsoft Windows 7verwenden. Die Schwachstelle wird bereits in gezielten Angriffen ausgenutzt. Zudem ist der Angriffscode auch frei im Internet verfügbar, sodass mit einer breitflächigen Ausnutzung rasch zu rechnen ist. Um die Schwachstelle auszunutzen reicht es aus, den Internetnutzer auf eine präparierte Webseite zu locken. Beim Anzeigen dieser Webseite kann dann durch Ausnutzen der Schwachstelle beliebiger Code auf dem betroffenen System mit den Rechten des Nutzers ausgeführt werden.

Ein Sicherheitsupdate des Herstellers ist derzeit nicht verfügbar. Daher empfiehlt das BSI allen Nutzern des Internet Explorers, so lange einen alternativen Browser für die Internetnutzung zu verwenden, bis der Hersteller ein Sicherheitsupdate zur Verfügung gestellt hat. Das BSI steht bezüglich einer Lösung zur Schließung der Schwachstelle mit Microsoft in Verbindung. Sobald die Sicherheitslücke geschlossen ist, wird das BSI darüber informieren.

Maulkorb für Microsoft

Das Hamburger Landgericht hat es Microsoft bis auf weiteres untersagt zu behaupten, der Berliner Gebrauchtsoftwarehändler TYR vertreibe Raubkopien. Gleichzeitig stellt sich die Frage, ob HP unwissentlich mehrere hunderttausend illegaler Windows-Kopien in den Umlauf gebracht haben könnte.

Die Intensität im Streit um Gebrauchte Microsoft-Software nimmt weiter zu: Jetzt hat das Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung erlassen, die es Microsoft untersagt, weiterhin Behauptungen wie »Verkauf von Fälschungen geht weiter« oder »Microsoft warnt vor Kauf von gefälschter Markensoftware auf softwarebilliger.de« zu tätigen. Andernfalls wird für den Software-Riesen ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten fällig. »Wir sind sehr froh, dass das Hamburger Gericht die Sache so ordentlich geprüft hat und uns als "kleinem" Spieler Recht gegeben hat, indem es Microsoft verbietet, weiterhin mit solchen haltlosen Behauptungen unseren Ruf zu schädigen. Diese schweren Anschuldigungen haben viele unserer Kunden merklich verunsichert und unser Geschäft nachhaltig negativ beeinflusst. Leider lässt sich dieser erhebliche Schaden nicht mehr rückgängig machen, was Microsoft wohl nicht ganz unrecht sein dürfte«, so TYR-Geschäftsführer Elmar Ewaldt gegenüber crn.de zu dem Urteil.

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Dreieinhalb Jahre Haft für Microsoft-Raubkopierer

Zwei einschlägig bekannte Raubkopierer wurden vom Landgericht Mühlhausen für jeweils über drei Jahre in Haft geschickt, nachdem ihnen unter anderem nachgewiesen werden konnte, dass Sie jahrelang Fälschungen von Microsoft-Produkten vertrieben haben.

Das Landgericht Mühlhausen hat harte Haftstrafen gegen zwei Raubkopierer ausgesprochen. Die einschlägig bekannten und auch bereits vorbestraften Männer müssen nun für drei Jahre und zehn Monate, beziehungsweise drei Jahre und sechs Monate ohne Bewährung ins Gefängnis. Der Richter sah es als erwiesen an, dass die beiden Händler bereits seit mehreren Jahren gefälschte Softwareprodukte über das Internet vertrieben haben, und sprach sie in insgesamt 961 Einzelfällen der gewerbsmäßigen Urheber- und Markenrechtsverletzung schuldig. Dabei soll den betroffenen Softwarefirmen ein Schaden von rund 1,4 Millionen Euro entstanden sein. Weitere Anklagepunkte wurden fallen gelassen, nachdem die beiden Angeklagten weitreichende Geständnisse abgelegt hatten.

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