ACHTUNG!

es besteht keine Pflicht auf dieses Schreiben zu Antworten wer es bereits Unterschrieben zurückgesendet hat, sollte den Vertrag umgehend Schriftlich widerrufen und hilsweise wegen arglistiger Täuschung anfechten.

Sollten Sie eine Rechnung der Datenschutzauskunft-Zentrale erhalten haben, wenden Sie sich am besten Zeitnah an eine Rechtsamwalt.

Zusätzlich können Sie noch Strafanzeige wegen des Verdachts des (versuchten) Betrugs bei der Polizei machen.